Der Schleswig-Holsteinische Landtag
Die wichtigsten Aufgaben des Schleswig-Holsteinischen Landtags sind im Artikel 10 der Landesverfassung auf den Punkt gebracht: "Der Landtag ist das vom Volk gewählte oberste Organ der politischen Willensbildung. Der Landtag wählt die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten. Er übt die gesetzgebende Gewalt aus und kontrolliert die vollziehende Gewalt. Er behandelt öffentliche Angelegenheiten."
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